Antrag 1/I/2015 Willkommen im Landkreis Dahme-Spreewald

AntragstellerInnen:

Unterbezirksvorstand

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Willkommen im Landkreis Dahme-Spreewald

In einer Vielzahl von Ländern führen Kriege, bewaffnete Konflikte, die Verfolgung ethnischer Minderheiten sowie die systematische Verletzung von Menschenrechten dazu, dass sich eine ständig steigende Zahl von Menschen auf der Flucht befindet und auch in Deutschland Schutz sucht. In der Bundesrepublik Deutschland wurden in Folge dieser Entwicklungen im Jahr 2014 über 200.000 Asylanträge gestellt. Das Land Brandenburg ist nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel verpflichtet, 3,1 % der Asylsuchenden bis zur Anerkennung als Flüchtling bzw. bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufzunehmen. Das sind für das gesamte Jahr 2014 ca. 6.300 Personen. Davon entfällt auf den Landkreis Dahme-Spreewald ein Anteil von ca. 6,7 %.

So war im Jahre 2014 ein Zugang von Flüchtlingen in Höhe von 400 Personen zu verzeichnen und für 2015 werden mindestens 600 Flüchtlinge erwartet. Für 2016 ebenso, mit steigender Prognose.

Diese steigenden Flüchtlingszahlen stellen für den Landkreis und für die Kommunen auch in den kommenden Jahren eine wachsende Herausforderung dar, u.a. weil Asylverfahren bereits zugewiesener Bewerber im Durchschnitt 2 Jahre dauern. Die SPD Dahme-Spreewald sieht die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen als eine humanitär verpflichtende gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie begrüßt und unterstützt nachdrücklich alle Aktivitäten und Initiativen, die einer weiteren Stärkung der Willkommenskultur dienen und damit auch das respektvolle und zukunftsorientierte Zusammenleben aller Menschen vor Ort fördern.

Um den wachsenden Anforderungen aus den steigenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen auch qualitativ besser gerecht werden zu können, hält die SPD Dahme-Spreewald folgende Schritte und Maßnahmen für dringend erforderlich:

1. Die Unterbringung, Versorgung und Integration von asyl- und schutzsuchenden Menschen sind im Landkreis als wichtige politische Aufgabe zu behandeln.

2. Das seit langem geforderte Gesamtkonzept für den Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen ist unverzüglich durch die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu erarbeiten. Dabei sollten insbesondere nachfolgende Punkte Berücksichtigung finden:

- Stärkung einer gesamtgesellschaftlichen Willkommenskultur

- Gezielte Schulung im Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen derjenigen Mitarbeiter von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, die mit entsprechenden Aufgaben betraut sind

- Verbesserung der Angebote zur sprachlichen Integration von Migranten

- Schaffung eines Dolmetscherpools

- Bedarfsgerechte Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen sowie Schaffung einer ausreichenden Zahl von Kita- Plätzen

- Dauerhafte Gewährleistung eines Behandlungsangebot für traumatisierte Flüchtlinge

- Bereitstellung geeigneter Ausbildungsplätze und Beschäftigungsverhältnisse für Jugendliche und Erwachsene Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit IHK, Kreishandwerkerschaft und Jobcenter

- Einbeziehung der örtlichen Wirtschaftsunternehmen.

- Einbindung von Jugendarbeit sowie Jugendhilfe

Die Konzeption ist mit dem Kreistag abzustimmen.

3. Durch den Landkreis und die Kommunen müssen die durch den Bund zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel so eingesetzt werden, dass die

- Aufnahmekapazitäten bedarfs- und qualitätsgerecht ausgeweitet werden

- Integrations- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche durch konkrete Maßnahmen verbessert werden.

4. Durch die Kreisverwaltung ist in Zusammenarbeit mit dem Land und den Kommunen ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das die Bereitstellung von ausreichend Wohnraum für Personen nach §2 Nr. 1 und 2 der LAufnG (Kontingentsflüchtlingen und bestätigte Asylbewerber) sichert.

Die SPD Dahme-Spreewald beauftragt Ihre Mitglieder im Brandenburger Landtag, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bund angekündigten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Jahre 2015 und 2016 zum Ausgleich der Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, sozialen Beratung, Betreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern den Kommunen als Kostenträger durch die Landesverwaltung zeitnah weitergegeben werden.

Beschluss

Annahme

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