AntragstellerInnen:
SPD-OV Schenkenländchen, SPD-OV Golßen
Der Unterbezirksparteikonvent möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Sofortprogramm Bildung und Erziehung Brandenburg 2020
Die SPD Brandenburg wird aufgefordert, ein Sofortprogramm Bildung und Erziehung 2020 zu erarbeiten und Schritt für Schritt im Land und auf Bundesebene umzusetzen.
Anregungen:- Bildung in globalisierter Zeit kann nicht Gegenstand föderalistischer Eigenheiten sein.
- Die Bundesländer einigen sich auf weitgehend einheitliche Bildungspläne, die nicht allein von Bildungsbeteiligten entworfen sondern im gesellschaftlichen Diskurs entstehen. Sie werden laufend angepasst. Die Bildungsabschlüsse eines Bundeslandes werden bundesweit anerkannt.
- Bildung beginnt in der Kita. Das Jahr vor der Einschulung wird verbindlich für alle Kinder. Es dient der Vorschulerziehung.
- Das Bildungssystem wird auf größtmögliche Chancenverwirklichung ausgerichtet.
- Kinder und Jugendliche erlernen neben unserer Landessprache mindestens eine Welt-Fremdsprache und die Sprache eines weiteren (EU-) Landes.
- Es gilt das Prinzip des lebenslangen Lernens.
- Kein Kind oder Jugendlicher verlässt eine Bildungseinrichtung ohne Abschluss.
- Jeder Mensch in Deutschland erhält eine berufliche oder vergleichbare Ausbildung.
- Neu Formen der Bildung werden entwickelt. Individualisierte Bildung über das Web wird ermöglicht (z. B. eine Web-Universität). Dafür ist ein flächendeckendes leistungsfähiges Breitbandnetz unabdingbare Voraussetzung.
- Bildung ist kostenlos. Investitionen in Bildung und Erziehung sind Investitionen für die geistige Infrastruktur unserer Gesellschaft, Investitionen in die Zukunft und für Prävention. Sie können Aufwand für soziale Unterstützungen, Krankheit und Straffälligkeit verhindern.
Beschluss
Überweisung an: AfB Dahme-Spreewald
Überweisen an:
AfB Dahme-Spreewald
Anregung für die weitere Bearbeitung in der AfB Dahme-Spreewald:
Punkt 8 ist hinsichtlich dem Recht auf Ausbildung zu berücksichtigen, dass ggf. Kinder und Jugendliche aus kognitiven Gründen ein Recht auf Abschluss nicht möglich ist.