Antrag 1/I/2017 Änderung der Satzung § 8

AntragstellerInnen:

Unterbezirksvorstand

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Änderung der Satzung § 8

§ 8 (1) der Satzung des Unterbezirks Dahme-Spreewald wird in folgenden Wortlaut geändert:

(1) Der Unterbezirksvorstand setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern:

  • der/dem Vorsitzenden
  • bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden, die Anzahl wird vor der Wahl vom Unterbezirksparteitag festgelegt
  • der/dem Schatzmeister/in
  • der/dem Schriftführer/in
  • der/dem Beisitzer/in für Öffentlichkeitsarbeit
  • der/dem Beisitzer/in für Mitgliederentwicklung
  • zwei Beisitzer/innen für Ortsvereinsbetreuung
  • sechs Beisitzer/innen

§ 8 (8) der Satzung des Unterbezirks Dahme-Spreewald wird in folgenden Wortlaut geändert:

(8) Zwischen den Sitzungen des Unterbezirksvorstandes führt der geschäftsführende Unterbezirksvorstand die laufenden Geschäfte. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, den StellvertreterInnen, der/dem Schatzmeister/in und der/dem Schriftführer/in. Der/die Geschäftsführer/in und die/der Beisitzer/in für Öffentlichkeitsarbeit nehmen mit beratender Stimme am geschäftsführenden Vorstand teil. Die Festlegung der Zuständigkeiten des geschäftsführenden Vorstandes regelt die Geschäftsordnung.

Beschluss

Annahme

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