AntragstellerInnen:
Unterbezirksvorstand
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Änderung der Satzung § 8
§ 8 (1) der Satzung des Unterbezirks Dahme-Spreewald wird in folgenden Wortlaut geändert:
(1) Der Unterbezirksvorstand setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern:- der/dem Vorsitzenden
- bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden, die Anzahl wird vor der Wahl vom Unterbezirksparteitag festgelegt
- der/dem Schatzmeister/in
- der/dem Schriftführer/in
- der/dem Beisitzer/in für Öffentlichkeitsarbeit
- der/dem Beisitzer/in für Mitgliederentwicklung
- zwei Beisitzer/innen für Ortsvereinsbetreuung
- sechs Beisitzer/innen
Beschluss
Annahme